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Datum: 10.06.2026

Aktenzeichen: 2 Ca 25/26

1. Die Klage wird abgewiesen. 
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. 
3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf Euro 6.321,96 festgesetzt.
4. Die Berufung wird, soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist, nicht gesondert zugelassen.