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Erreichbarkeit Rechtsantragstelle - Kammern Heidelberg

Sie benötigen zur persönlichen Vorsprache grundsätzlich einen Termin.

Bitte rufen Sie mittwochs und freitags

zwischen 8:30 Uhr und 11:00 Uhr unter folgender Telefonnummer  

06221 43856 0 

an um einen Termin zu vereinbaren und halten Sie ggf. erforderliche Unterlagen bereit (z.B. Arbeitsvertrag, Entgeltabrechnung, Kündigungsschreiben, Aufhebungsvertrag, Überstundenaufstellung, Krankengeldbescheid). 

Sie erhalten dann einen Rückruf.

Eine persönliche Vorsprache ist nicht unbedingt erforderlich. Wir bieten auch eine Antragsaufnahme per Videotermin an.

Dazu benötigen Sie:

● Endgerät mit Mikrofon und Kamera (Notebook, Smartphone etc.)
● stabile Internetverbindung

Nach der Terminvereinbarung erhalten Sie eine E-Mail mit weiteren Informationen. 

Anfragen per E-Mail können nicht bearbeitet werden.
Insbesondere dürfen wir keine Rechtsberatung leisten.  

Weitere Informationen zur Rechtsantragstelle erhalten Sie hier.

Sie haben alternativ die Möglichkeit, einen Klagevordruck auszufüllen und uns per Post zu übermitteln.

Die Klagevordrucke und weitere Informationen finden Sie hier.

In dringenden Fällen, z.B. bei drohendem Fristablauf, insbesondere bei einem unmittelbar bevorstehenden Ablauf der 3-wöchigen Klagefrist nach Zugang einer Kündigung, können Sie die Rechtsantragstelle auch außerhalb der angegebenen Uhrzeiten und Tage während der üblichen Bürozeiten unter der o. g. Telefonnummer erreichen. 

Darüber hinaus steht für verschieden Themenbereiche das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Verfügung.