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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungstenöre aller Kammern des Landesarbeitsgerichts zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

Datum Aktenzeichen Tenor
 
07.11.2024 12 Sa 46/23

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 31. Oktober 2023 - Az. 7 Ca 128/23 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
07.11.2024 17 Sa 2/24

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn vom 18.01.2024 - 8 Ca 191/23 - im Hinblick auf den Zinsausspruch dahingehend abgeändert, dass Zinsen erst seit dem 28.06.2023 zu zahlen sind.

2. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

3. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
06.11.2024 21 TaBV 2/24

1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 5. Februar 2024 - 11 BV 159/23 - wird zurückgewiesen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
05.11.2024 15 Sa 49/23

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Reutlingen vom 11.08.2023 - 3 Ca 422/20 - wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
3. Die Revision wird nicht zugelassen

 
05.11.2024 15 TaBV 4/24

1. Die Beschwerde der zu 1 beteiligten Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Reutlingen vom 29.02.2024 - 1 BV 9/23 - wird zurückgewiesen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
05.11.2024 15 TaBV 2/24

1. Die Beschwerde der zu 1 beteiligten Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Ludwigsburg - vom 09.02.2024 - 10 BV 24/23 - wird hinsichtlich des Hauptantrags als unzulässig verworfen und im Übrigen als unbegründet zurückgewiesen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
04.11.2024 9 Sa 42/24

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen - Kammern Radolfzell - vom 31.07.2024 - 8 Ca 234/24 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
II. Die Revision wird für den Kläger zugelassen.

 
 
 
30.10.2024 21 TaBV 8/24

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Ludwigsburg vom 30. Juli 2024 - 26 BV 23/24 - abgeändert:

Die Anträge des Betriebsrats werden zurückgewiesen.

 
30.10.2024 4 Sa 14/24

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Ludwigsburg vom 19.1.2024 (10 Ca 777/23) wird als unzulässig verworfen, soweit sie sich gegen die Verurteilung unter Nr. 1 dieses Urteil iHv. 693,60 Euro und gegen die Verurteilung unter Nr. 2 dieses Urteils richtet.

2. Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Ludwigsburg vom 19.1.2024 (10 Ca 777/23) zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die Beklagte die erstinstanzlichen Kosten nur zu 60 Prozent und der Kläger zu 40 Prozent zu tragen hat.

3. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
 
 
 
 
 
 

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