Suchfunktion
Datum: 05.11.2024
Aktenzeichen: 15 TaBV 2/24
1. Die Beschwerde der zu 1 beteiligten Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Ludwigsburg - vom
09.02.2024 - 10 BV 24/23 - wird hinsichtlich des Hauptantrags als unzulässig verworfen und im Übrigen als unbegründet
zurückgewiesen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.