Suchfunktion
Datum: 05.11.2024
Aktenzeichen: 15 TaBV 4/24
1. Die Beschwerde der zu 1 beteiligten Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Reutlingen vom 29.02.2024 - 1 BV 9/23 -
wird zurückgewiesen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.