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Bibliothek - Kammern Stuttgart


Das Landesarbeitsgericht verfügt über eine gemeinsame Gerichtsbibliothek mit dem Finanzgericht Baden-Württemberg. Sie umfasst - auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnitten - Entscheidungssammlungen, Zeitschriften und Fachbücher vorwiegend auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, Verfahrensrechts und Zivilrechts. Es handelt sich um eine Präsenzbibliothek, d.h. eine Ausleihe ist nicht möglich.

Es ist grundsätzlich nur eine interne Nutzung der Gerichtsbibliothek vorgesehen. Daneben kann die Bibliothek zu den unten angegebenen Öffnungszeiten auch von den Verfahrensbeteiligten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Verbandsvertretern, Angehörigen der steuerberatenden Berufe, sonstigen Prozessvertretern und im Rahmen von Referendariat und Praktikum, genutzt werden.

Die Bibliothek befindet sich im 1. OG, Zimmer 1.11, des Dienstgebäudes Börsenstr. 6. Die Bibliotheksmitarbeiterin ist unter Telefonnummer Tel. 0711/6685 111 erreichbar. Eine Kopiermöglichkeit besteht. Die Öffnungszeiten sind wie folgt geregelt:

Montag bis Donnerstag: 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr, Freitag: 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr.

Das Landesarbeitsgericht erteilt keine Tarifauskünfte. Mitglieder eines Arbeitgeberverbandes oder einer Gewerkschaft erhalten den einschlägigen Tarifvertrag von ihrem Verband. Diejenigen, für die ein Tarifvertrag aufgrund einer Allgemeinverbindlicherklärung maßgebend ist, können den einschlägigen Tarifvertrag von einer der Tarifparteien gegen Erstattung der Selbstkosten anfordern. Ein Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge ist vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in das Internet eingestellt (www.bmas.bund.de). Im Übrigen können verschiedene Tarifverträge auch von den Homepages der Verbände oder anderer Stellen abgerufen werden (z.B. www.bw.igm.de, www.ig-zeitarbeit.de).

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