Suchfunktion

Datum: 12.06.2024

Aktenzeichen: 19 Sa 61/23

1. Die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 19. Juni 2023 - 11 Ca 389/22 - werden zurückgewiesen. 
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3 zu tragen. 
3. Die Revision wird nicht zugelassen. 

Fußleiste