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Datum: 23.10.2026

Aktenzeichen: 3 Ca 155/25

Urteil

1. Das Versäumnisurteil vom 14.08.2026 wird aufrechterhalten.


2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere € 128.082,76 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.02.2025 zu zahlen.


3. Die weiteren Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen. 


4. Der Wert des Streitgegenstandes wird festgesetzt auf € 772.272,12. 


5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.