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Datum: 23.10.2026
Aktenzeichen: 3 Ca 155/25
Urteil
1. Das Versäumnisurteil vom 14.08.2026 wird aufrechterhalten.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere € 128.082,76 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über
dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.02.2025 zu zahlen.
3. Die weiteren Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
4. Der Wert des Streitgegenstandes wird festgesetzt auf € 772.272,12.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.