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Datum: 17.12.2025

Aktenzeichen: 2 Ca 127/25

1. Die Klage wird abgewiesen. 
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. 
3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf Euro 43.750,00 festgesetzt.
4. Die Berufung wird, soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist, nicht gesondert zugelassen.