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Datum: 17.12.2025
Aktenzeichen: 2 Ca 119/25
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Euro 3.011,35 brutto zzgl. Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem
Basiszinssatz seit 1. Juni 2025 zu bezahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 10 % und die Beklagte zu 90 % zu tragen.
4. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf Euro 3.363,29 festgesetzt.
5. Die Berufung wird, soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist, nicht gesondert zugelassen.