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Datum: 19.12.2025
Aktenzeichen: 9 Ca 53/25
U R T E I L
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 19. Mai 2025 nicht fristlos beendet worden ist.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 4/5, die Beklagte 1/5.
4. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 15.760,00 EUR festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.