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Datum: 11.12.2025

Aktenzeichen: 5 Ca 78/23

Urteil

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert wird festgesetzt auf 50.000,00 €.

4. Soweit die Berufung nicht nach gesetzlicher Maßgabe statthaft ist, wird sie nicht gesondert