Datum: 11.12.2025
Aktenzeichen: 5 Ca 78/23
Urteil
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert wird festgesetzt auf 50.000,00 €.
4. Soweit die Berufung nicht nach gesetzlicher Maßgabe statthaft ist, wird sie nicht gesondert
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