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Datum: 09.12.2025
Aktenzeichen: 5 Ca 41/25
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.659,46 € brutto abzgl. 1.514,43 € netto nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus dem Differenzbetrag seit dem 24.03.2025 zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4. Der Streitwert wird festgesetzt auf 1.145,09 €.
5. Soweit die Berufung nicht nach gesetzlicher Maßgabe statthaft ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.