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Datum: 19.12.2025
Aktenzeichen: 9 Ca 150/25
U R T E I L
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Ausbildungsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 14. August 2025 außerordentlich und fristlos beendet worden ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zur rechtskräftigen Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits zu den bisherigen vertraglichen Bedingungen als Auszubildenden zum Kaufmann im Gesundheitswesen weiter zu beschäftigen.
3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 5.200,00 EUR festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.