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Verkündungstermin im Eilverfahren gegen Heidelberger Schreibgerätehersteller
Datum: 24.08.2018
Die 10. Kammer des Arbeitsgerichtes Mannheim - Kammern
Heidelberg - hat heute (24.08.2018) unter Vorsitz von Richter am Arbeitsgericht Daniel Obst den Fall eines fristlos gekündigten
Betriebsratsmitglieds (siehe Medienmitteilung vom 15.08.2018) zwei Verfahren verhandelt.
Dabei ging es in einem einstweiligen Verfügungsverfahren (10 Ga 3/18) um die vorläufige Weiterbeschäftigung und ein
Zutrittsrecht des Arbeitnehmers in den Betrieb. Nachdem die Parteien signalisiert haben, dass sie im Laufe der kommenden Woche
außergerichtlich eine Lösung suchen könnten, wird die Kammer eine Entscheidung erst am Freitag, 31.08.2018, um 10.30 Uhr
verkünden.
Darüber hinaus fand bezogen auf die Kündigungsschutzklage gegen die
außerordentliche Kündigung (10 Ca 214/18) ein Gütetermin zwischen den Parteien statt. Weitere verfahrensleitende
Verfügungen, insbesondere die Bestimmung eines Kammertermins, werden in diesem Verfahren voraussichtlich Ende der nächsten Woche
ergehen.