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Geschäftsverteilung

Bild zeigt einen Aktenschrank mit Gerichtsakten Bei jedem Arbeitsgericht ist ein Präsidium gebildet, das aus dem Direktor bzw. Präsidenten des Arbeitsgerichts sowie der gesetzlich vorgeschriebenen Zahl gewählter Richterinnen und Richter besteht. Das Präsidium bestimmt die Besetzung der Spruchkörper (Kammern), regelt die Vertretung und verteilt die Geschäfte.
 
Die Anordnungen des Präsidiums werden vor Beginn des Geschäftsjahres für dessen Dauer getroffen. Die Einzelheiten der Geschäftsverteilung für das Arbeitsgericht Mannheim bestehend aus dem Stammgericht und den Kammern Heidelberg ergeben sich aus dem folgenden Geschäftsverteilungsplan:

2024

Geschäftsverteilungsplan 2024 (PDF, 339 KB)

1. Änderung zum Geschäftsverteilungsplan 2024 (PDF, 188 KB)

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