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Datum: 03.05.2024

Aktenzeichen: 15 Ca 32/23

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 667,03 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit 01.03.2023 zu bezahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 1.618,97 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 02.10.2023 zu bezahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.


3. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 93 %, die Beklagte zu 7 %.

4. Der Streitwert wird festgesetzt auf EUR 14.302,84.

5. Die Berufung wird, soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes zulässig ist, nicht zugelassen.

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