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Datum: 25.04.2024

Aktenzeichen: 8 Ca 386/23

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf EUR 1.205,- festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.


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