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Datum: 31.03.2026

Aktenzeichen: 15 Sa 33/25

1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 18.06.2025 - 2 Ca 6334/24 - teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird unter Abweisung der weitergehenden Zinsanträge verurteilt, an die Klägerin weitere 17.520,68 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5% Punkten über den Basiszinssatz aus 5.763,50 € seit 02.05.2024, abzüglich am 07.05.2024 gezahlter 2.018,94 € netto, aus 5.763,50 € seit 03.06.2024, abzüglich am 29.05.2024 gezahlter 2.633,40 € netto, aus 5.763,50 € seit 02.07.2024 abzüglich am 27.06.2024 gezahlter 2.633,40 € netto und aus 230,18 € zu zahlen.
2. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens trägt die Beklagte. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.