Datum: 18.06.2024

Aktenzeichen: 11 Sa 67/23

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 14.09.2023 - 2 Ca 125/23 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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