Datum: 18.06.2024

Aktenzeichen: 11 Sa 60/23

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg, Kammern Offenburg, vom 4. August 2023 - 10 Ca 38/23 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.


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