Datum: 12.12.2024
Aktenzeichen: 12 Sa 25/24
1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 29. Februar 2024 -Az. 1 Ca 147/23 - wird
zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.
3. Die Revision wird zugelassen.