Was macht das Arbeits·gericht?

Manchmal streiten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Zum Beispiel:

  • Der Arbeitgeber möchte dem Arbeitnehmer kündigen.
  • Der Arbeitnehmer möchte ein besseres Arbeitszeugnis.


Die Worte bedeuten:

  • Arbeitgeber: Chef oder Boss.
  • Arbeitnehmer: Jemand der in der Firma arbeitet.


Dann kann man vor dem Arbeits·gericht klagen.
Die Richter entscheiden dann wer recht hat.


Womit geht man zum Arbeits·gericht?
Gerichte dürfen nicht alles entscheiden.
Der Richter muss zuständig sein.
Zuständig sein bedeutet:
   Es ist seine Aufgabe etwas zu entscheiden.


Im Arbeits·gerichts·gesetz steht
was Arbeits·gerichte entscheiden.


Zum Beispiel:

  • Kündigungs·schutz·klagen.
    Wenn einem Arbeit·nehmer gekündigt wurde
    er aber bleiben möchte.
  • Zahlungs·klagen.
    Wenn ein Arbeitnehmer Geld möchte
    aber der Arbeitgeber nicht bezahlt.
  • Zeugnis·klagen.
    Wenn ein Arbeitnehmer ein Arbeits·zeugnis will.
    Oder ein besseres Arbeits·zeugnis will.
  • Entfristungs·klagen.
    Wenn ein Arbeitnehmer will
    das sein Arbeitsvertrag
    ohne Ende gilt.
  • Urlaubs·klagen.
    Wenn ein Arbeitnehmer Urlaub will.


Zu welchem Arbeits·gericht geht man?
Man kann nicht zu irgendeinem Arbeits·gericht gehen.
Man muss zum richtigen Arbeits·gericht gehen.
In der Gegend wo man arbeitet.


In Baden-Württemberg gibt es 9 Arbeits·gerichts·bezirke:

  • Arbeits·gericht in Freiburg.
    Mit Gerichten in Offenburg und Lörrach.
  • Arbeits·gericht in Heilbronn.
    Mit Gericht in Crailsheim. 
  • Arbeits·gericht in Karlsruhe, 
  • Arbeits·gericht in Villingen-Schwenningen.
    Mit Gericht in Radolfzell, 
  • Arbeits·gericht in Mannheim.
    Mit Gericht in Heidelberg. 
  • Arbeits·gericht in Pforzheim.
  • Arbeits·gericht in Reutlingen. 
  • Arbeits·gericht in Stuttgart.
    Mit Gerichten in Ludwigsburg und Aalen.
  • Arbeits·gericht in Ulm.
    Mit Gericht in Ravensburg.


Sie können in jedem Arbeits·gericht anrufen.
Und fragen welches Arbeits·gericht für Sie gilt.
Oder Sie sehen im Internet nach.
Unter www.justiz.de .


So starten Sie eine Klage oder Antrag
Sie können die Klage oder den Antrag
dem Arbeits·gericht geben.


Sie dürfen das selbst machen.
Aber einfacher ist es
wenn Ihnen ein Anwalt hilft .


Die Klage oder der Antrag
kann auch zur Rechts·antrag·stelle gegeben werden.


Was danach passiert
Zuerst versucht der Richter:

   Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen sich einigen.
Das heißt: Güte·verhandlung.


Da können Sie selbst hingehen.
Oder mit Ihrem Anwalt.
Oder nur der Anwalt geht hin.


Wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht einigen:
dann gibt es später einen Kammer·termin .


Beim Kammer·termin sitzen 3 Richter:

  • Ein Richter der das beruflich macht.
  • Ein ehrenamtlicher Richter
    der sich mit Arbeit·gebern auskennt.
  • Ein ehrenamtlicher Richter
    der sich mit Arbeit·nehmern auskennt.


Die Richter werden immer noch versuchen:
   Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollen sich einigen.


Wenn das nicht passiert
dann gibt es ein Urteil.
Darin steht:
   Wer hat gewonnen?


Vielleicht denkt der Verlierer:
   Er hätte gewinnen müssen!


Dann kann er zu einem zweiten Gericht gehen.
Die verhandeln dann neu.


Das heißt:
   In Berufung gehen.


Dieses zweite Gericht heißt:
    Landes·arbeits·gericht .


Zum Landes·arbeits·gericht können Sie nicht alleine gehen.
Sie brauchen einen Anwalt.

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