Datum: 18.09.2024

Aktenzeichen: 14 Ca 5215/23

1) Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis
durch die Kündigung der Beklagten vom 05.12.2023 nicht aufgelöst worden ist.
2) Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des
Kündigungsrechtsstreits bei unveränderten Arbeitsbedingungen als Mitarbeiter im
Patientenbegleitdienst weiter zu beschäftigen.
3) Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4) Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 1/3 und die Beklagte 2/3 zu
tragen.
5) Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 18.000.- Euro festgesetzt.
6) Die Berufung wird nicht -extra- zugelassen.

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