Verhandlung und Urteil im einstweiligen Verfügungsverfahren „Bluttest-Affäre“ vom 21.08.2019 (5 Ga 3/19): Verfügungskläger unterliegt

Datum: 21.08.2019

Das Arbeitsgericht Mannheim, Kammern Heidelberg, unter Vorsitz von Richter am Arbeitsgericht Daniel Obst hat die Anträge des Leiters der Rechtsabteilung des Heidelberger Universitäts- klinikums zurückgewiesen. Dieser wendete sich gegen eine ihm durch die Arbeitgeberin am 9. August 2019 vor dem Hintergrund der „Bluttest-Affäre“ des Universitäts- klinikums Heidelberg erklärte Freistellung von der Arbeitsleistung und ein ihm erteiltes Hausverbot.

Die Kammer führte bei der Urteilsverkündung aus, dass bei dem vorliegenden Eilverfahren ein besonderes Beschäftigungsinteresse erforderlich sei. Der Verfügungskläger hätte darlegen müssen, weshalb seine Beschäftigung wichtiger sei als das Interesse des Universitäts- klinikums an der Freistellung des Verfügungsklägers. Die von ihm schriftsätzlich und mündlich hierfür vorgetragenen Gründe konnten die Kammer nicht überzeugen. Die Prozessvertreter des Universitätsklinikums seien laut Kammer zwar im Rahmen der mündlichen Erörterungen „recht einsilbig geblieben“. Ausschlaggebend für die Entscheidung sei jedoch, dass zwei Leitungs- und Führungsgremien, namentlich Vorstand und Aufsichtsrat des Universitätsklinikums, erklärt hätten in den Verfügungskläger kein Vertrauen mehr zu haben.

Die schriftlichen Urteilsgründe werden in etwa zwei Wochen erwartet.

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