Verfahren Betriebsratsmitglied gegen SAP an Güterichter verwiesen

Datum: 21.11.2019

In dem Rechtsstreit des außerordentlich gekündigten Betriebsratsmitglieds gegen SAP (Az 11 Ca 434/19) hat das Gericht mit Zustimmung der Parteien das Verfahren an einen Güterichter verwiesen. Ein Güterichter kann alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließen der Mediation einsetzen. Das Güterichterverfahren ist nicht öffentlich. Weitere Informationen der Öffentlichkeit erfolgen im Güterichterverfahren deshalb nur, wenn der Rechtsstreit entweder im güterichterlichen Verfahren beigelegt wurde oder, sollte dies nicht der Fall sein, das streitige Verfahren bei der zuständigen Richterin fortgesetzt wird.

Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.