Am 22. Dezember 2021 fand bezüglich der Kündigungsschutzklage des sportlichen Leiters/Sportdirektors des SV Waldhof 07
Spielbetriebs GmbH ein Gütetermin am Arbeitsgericht Mannheim unter Vorsitz des Präsidenten des Arbeitsgerichts Rolf Maier statt.
Der Kläger wendet sich gegen die ihm gegenüber ausgesprochene außerordentliche, fristlose Kündigung vom 3. November
2021. Im Termin einigten sich die Parteien darauf, den Rechtsstreit in ein Güterichterverfahren überzuleiten. Scheitert dort eine
Einigung, wird das streitige Verfahren am Arbeitsgericht Mannheim fortgesetzt.
Sportdirektor gegen SV Waldhof: Übergang in ein Güterichterverfahren (Az. 4 Ca 148/21)
Datum: 22.12.2021
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