Noch keine Lösung im Kündigungsschutzverfahren des fristlos gekündigten Betriebsratsmitglieds gegen SAP

Datum: 16.10.2019

Im heutigen Gütetermin unter Vorsitz von Richterin am Arbeitsgericht Claudia Fath begründete SAP die außerordentliche Kündigung damit, dass das gekündigte Betriebsratsmitglied den Betriebsfrieden gestört habe. Der Kläger habe über eine betriebsinterne Plattform sowohl Mitglieder des Betriebsrats als auch Vertreter der Arbeitsgeberin mit zum Teil unwahren und größtenteils aggressiven Äußerungen und Verdächtigungen angegriffen. Der Kläger führte dagegen aus, vorherige Versuche gegenüber Betriebsratsgremien und der Arbeitgeberin, Kritik über betriebsinterne Abläufe zu äußern, seien aus seiner Sicht unbefriedigend verlaufen. Die Parteien verständigten sich darauf, dem Gericht binnen zwei Wochen mitzuteilen, ob das Verfahren fortgesetzt werden soll oder eine Einigung gefunden wurde.

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