Markus Jones / Universitätsklinikum Heidelberg – (Arbeitsgericht Mannheim, Az 5 Ca 277/19)

Datum: 06.02.2020

Die Parteien haben sich am 30. Januar 2020 im Rahmen eines Güterichterverfahrens geeinigt. Das Universitätsklinikum Heidelberg erhebt keine Vorwürfe mehr gegen Herrn Markus Jones im Zusammenhang mit den Veröffentlichungen im Rahmen des Bluttests. Über die weiteren Inhalte der vor Gericht geschlossenen Vereinbarung haben sich beide Seiten zum Stillschweigen verpflichtet.

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