Leiter der Rechtsabteilung des Universitätsklinikums Heidelberg wehrt sich gegen außerordentliche Kündigung - keine Einigung im heutigen Gütetermin

Datum: 12.12.2019

Das Arbeitsgericht Mannheim – Kammern Heidelberg – verhandelte heute unter Vorsitz von Vizepräsident Theodor Thewes das Kündigungsschutzverfahren des Leiters der Rechtsabteilung des Universitätsklinikums Heidelberg. Dieser war im Rahmen des Bluttestskandals bereits seit Sommer dieses Jahres freigestellt worden. Das Verfahren über die Wirksamkeit der Freistellung ist derzeit beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg – Kammern Mannheim anhängig.

Im heutigen Gütetermin verhandelten die Parteien über die Ende Oktober ausgesprochene außerordentliche Kündigung. Eine Einigung konnte nicht gefunden werden. Die Rechtsanwälte der Parteien vereinbarten jedoch im Nachgang zum Termin Vergleichsgespräche aufzunehmen. Kammertermin legte das Gericht fest auf Dienstag, den 31. März 2020, 9.00 Uhr. Auch dieser Termin findet im Arbeitsgericht Mannheim – Kammern Heidelberg – statt.

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