Mit Urteil vom 1. Dezember 2021 hat die zweite Kammer des Arbeitsgerichts Mannheim unter Vorsitz von Richterin am Arbeitsgericht Nikola Lustenberger entschieden, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers, der auch Betriebsratsvorsitzender der SAP SE war, aufgrund der außerordentlichen, fristlosen Kündigung der Beklagten geendet hat (Az. 2 Ca 106 /21). Die Arbeitgeberin wirft dem Arbeitnehmer im Wesentlichen vor, interne Protokolle von Betriebsratssitzungen gefälscht, E- Mails verändert, aus dem Betriebsratspostfach entfernt und unterdrückt zu haben, um einem weiteren Mitglied des Betriebsrats, der sich dem Verdacht auf Lohnbetrug ausgesetzt habe, zu helfen. Der Kläger räumt Eingriffe in bestimmte Dokumente ein, weist aber darauf hin, dass er diese auch wieder rückgängig gemacht und sich mehrfach entschuldigt habe.
Die Kammer begründet ihre Entscheidung damit, dass der Kläger durch sein Verhalten eine arbeitsvertragliche Pflicht, die jeden
Arbeitnehmer unabhängig von einer Mitgliedschaft im Betriebsratsgremium treffe, verletzt habe. Ein "wichtiger Grund " im Sinne des
Gesetzes für die außerordentliche Kündigung sei deshalb gegeben. Dadurch, dass der Kläger Daten gezielt und über
einen längeren Zeitraum hinweg manipuliert habe, sei auf Seiten der Arbeitgeberin ein endgültiger Vertrauensverlust entstanden.
Da das Gericht im Fall des Klägers auch die Gefahr sehe, dass sich das vorgeworfene Verhalten wiederhole, sei unter
Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung dem Unternehmen
die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar. Sämtliche Formvorschriften für die außerordentliche Kündigung
seien eingehalten.