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Datum: 30.10.2024
Aktenzeichen: 4 Sa 14/24
1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Ludwigsburg vom 19.1.2024 (10 Ca 777/23) wird als unzulässig verworfen, soweit sie sich gegen die Verurteilung unter Nr. 1 dieses Urteil iHv. 693,60 Euro und gegen die Verurteilung unter Nr. 2 dieses Urteils richtet.
2. Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Ludwigsburg vom 19.1.2024 (10 Ca 777/23) zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die Beklagte die erstinstanzlichen Kosten nur zu 60 Prozent und der Kläger zu 40 Prozent zu tragen hat.
3. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.