Datum: 25.09.2024

Aktenzeichen: 30 Ca 527/24

Urteil 

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 22.01.2024 nicht zum 30.06.2024 beendet worden ist. 
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert wird auf Euro 13.291,41 festgesetzt.



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